Die Erbhöfe in Gladbeck         Home

17. Der Erbhof Wortmann in Rentfort

A. Die Geschichte des Hofes.

Verfasser: Dr. Ludwig Bette

bearbeitet:

von Heinrich Wortmann

Quelle:

Heimatzeitung Gladbeck

Stadtarchiv Gladbeck

 

 

Der Erbhof Wortmann (früher to oder ter Worth genannt) liegt seit vielen Jahrhunderten in der ehemaligen Bauerschaft Rentfort, an der heutigen Lotten- straße. Er wird zum erstenmal erwähnt in einem Ver- zeichnis des Stiftes Xanten aus der Zeit um 1252;  dieses führt die Höfe auf, die zu dem von Karl den Großen angelegten, aberschon im 11. Jahrhundert an das St. Viktor-Stift zu Xanten vermachten

Reichshof Dorsten gehörten: „bonum bertami tot Worth to Rentfort – 12 Schillinge“. Bertram Wortmann zu Rentfort hatte also an den Xantener Speicher in Dorsten jährlich 12 Schillinge zu leisten. Ein zweites Xantener Verzeichnis vom Jahre 1498 nennt den Hof Wortmann nicht; im dritten Verzeichnis von 1686 heißt es: „ Voertmann, dem Hause Brabeck gehörig – 12 Schillinge.“

  Zur Geschichte der Familie.

 

1250

Ein Mitglied der Familie wird zum ersten Male in dem Xantener Register des Reichshofes Dorsten aus der Zeit um 1250 erwähnt; es heißt: „Betram tor Wort“. 

1574

Der vestische „Schatzzettel“ vom Jahre 1574 nennt Hotte thor Wordt als Hofesinhaber.

1607

In einer Urkunde des Pfarrarchivs St. Lamberti vom 28.August 1607 begegnet uns als Zeuge Johan ther Wordt. In diesem Schriftstück bekennen Pfarrer Anthonius Burichter und die Kirchenmeister Hindrich Böckler und Jörgen tho Heringh zu Gladbeck, daß ihnen nachdem zum Aufbau des Widemhauses (Pfarrhaus) etliches Geld hochnötig, Hinrich Lunemann (heute Große Ophoff in Zweckel) 125 laufende Thaler, jeder zu 52 albus, vorgestreckt habe. Es werden 6 Thaler Pension (Zinsen), zu Sant Marten zahlbar festgesetzt, und das Kirchengut Loeken wird als Pfand gestellt. Zeugen sind: Dedrich Alefs, Hotte in den Heselen (Heselmann), Johan Lindeken (Lindgen, später Stens), Dedrich ten Brinke (Tenbrink in Butendorf), Hindrich in der Ellinghorst (heute Oberholz), Clais Wylingh (Nicolaus Wehling), Johan ther Wordt (Wortmann), Johan tho Quelingh, Johan Schmedt tho Brayck (Schmittobreik in Zweckel) und Johan ther Bother (Buter in Brauck).

1660

Rötger Wortmann ; ihn nennt auch das kurfürstliche Lagerbuch vom Jahre 1660 als Inhaber des Hofes.

1667

nimmt Rötger Wortmann an der Begehung der Grenzen der Kirchenländereien teil; 

Von Rötger Wortmann an lassen sich die einzelnen Geschlechterreihen der Familie verfolgen.

Es folgt die Genealogie der Familie Wortmann, hier nicht wiedergegeben. 

"siehe Nachfahren des Rötger Wortmann"

Wortmannshof war ein Erbpachtgut des Hauses Brabeck. An dieses mußte er jährlich liefern: ½ Malter Roggen, 3 Malter Buchweizen, 1 ½ Malter Hafer, 11 Hühner, eine Gans, ein Schuldschwein, (statt dessen Später an Dienst- und Wiesengeld 13 Reichstaler).

Außerdem gebührten dem Hause Brabeck:

a) bei jedem Pächterwechsel ein Gewinngeld zur doppelten Pacht berechnet,

b) der Sterbfall ( Abgabe beim Tode des Inhabers)

c) das Heimfallrecht.

Als Freiherr Friedrich von Wenige zu Beck und Brabeck am 15.04.1819 diese seine Gerechtsame an Wortmannshof ins Hypothekenbuch des Landes- und Stadtgerichts Dorsten eintragen ließ, fügte er hinzu: „ Diese Pacht ist ganz versetzt, und zwar an Deffte, Averbeck, Hahne, und Rive, welche ihre respektiven Anteile näher nachzuweisen haben.“

Verhältnismäßig früh und auf eine nicht häufige Art löste sich schon am 24.04.1824 Witwe Theodor Wortmann, Maria Franziska geb. Kleine Besten aus dem gutsherrlichen Verhältnis zum Hause Brabeck. Da dem Vertrag besondere Bedeutung zukommt, sei er wörtlich wiedergegeben:

Actum auf dem adelichen Hause Beck am 24.April 1824.

Vor dem unterzeichneten Köngl. Preußischen Justizkommissar und Notar, in Gegenwart der nachbenannten Zeugen erschienen:

1)      der Herr Oberst Lieutenant Friedrich Florenz von der Wenige, wohnhaft hierselbst, und

2)      die Wittibe des verstorbenen Ackersmannes Diedrich Wortmann geb. Maria Franziska Besten mit ihrem ältesten Sohne und Hofes Successor ( Nachfolger) Wilhelm Wortmann in der Bauerschaft Rentfort wohnhaft.

Comparenten waren mir von Person bekannt. Dieselben zeigten an:

Der in der Bauerschaft Rentfort gelegene Wortmanns Hof sei zum adelichen Hause Brabeck pacht- und gewinnpflichtig und habe derselbe früherhin in Leibeigenthumsverbande gestanden. Die davon jährlich zu leistenden Pächte beständen in folgenden nämlich:

In ein und einem halben Malter Roggen, in ein und einem halben Malter leichtem Hafer, 8 Malter Buchweizen, 12 Reichstaler an Geld, elf Hühner und eine Gans. Diese Pächte seien schon seit Jahren von dem Hause Brabeck versetzt, oder es befänden sich doch wenigstens seit langen Jahren der Herr Bernhard Deffte, der Kanzlist Wolfzahl, beide in Dorsten wohnhaft, sodann der Herr Bernhard Averbeck aus Dorsten, gegenwärtig im holländischen verehelicht, und der Ackersmann Hahne, in der Herrlichkeit Horst wohnhaft, im Genuß der Erhebung dieser Pacht. ( Über die starke Verschuldung des Hauses Brabeck im 18. Jahrhundert vergl. Meinen Aufsatz „ Ein Prozeß um das Haus BrabeckVestische Zeitschrift 1934, S. 182 – 192)

Hinsichtlich des Freiherrn von Wenige als Herrn auf Brabeck stände der Wortmanns Hof dennoch immer im gutsherrlichen Verbande. Insbesondere stehen hochdemselben das Recht zur Ertheilung des Gewinnes, die Oberaufsicht resp. Das Eigenthum an dem auf den Hofesgründen vorhandenen hohen Holze zu sowie das Heimfallsrecht zu.

Nachdem nun die Wittibe Wortmann und deren vorbenannter ältester Sohn und künftiger Hofesauffolger den Wunsch geäußert, den bis dahin bestanden gutsherrlichen Verband aufzulösen, so habe der Freiherr von Wenge  diesem Wunsche nachgegeben, und es sei hierüber nachstehender Kontrakt unter ihnen zu Stande gekommen und verbindlich abgeschlossen worden, nämlich:

1)      Der Herr Oberst Lieutenant Friedrich Florenz von Wenge als Herr zu Brabeck entlässt und entbindet hierdurch und Kraft dieses für sich, seine Erben und Nachfolger die Wittibe Wortmann und deren Erben und Nachfolger des ganzen bis dahin bestandenen gutsherrlichen Verbandes ohne Einschränkungen als insbesondere die Verbindlichkeit zur Gewinn-Entrichtung, des Heimfall Rechts, der Holz-Anweisung und überhaupt aller derjenigen Verbindlichkeiten, welche als Folge des gutsherrlichen Verbandes dastehen.

2)      Die Wittibe Maria Franziska Wortmann geb. Besten mit ihrem ältesten Sohne Wilhelm acceptiren diese Entlassung und versprechen hierfür als Ablösung - Quantum ihrem bisherigen Gutsherrn, dem benannten Herrn Oberst Lieutenant Friedrich Florenz Freiherrn von Wenige, ein für allemal die Summe von 1060 Reichstaler Klevischer Währung baar zu zahlen und zwar am Januar des künftigen Jahres 1825, wobei festgesetzt, daß falls in diesem Termin die Zahlung nicht erfolgen möchte, solche mit 5 vom hundert verzinst werden muß und es dabei dem Freiherrn von Wenige überlassen bleibt, diese Kapitalsumme selbst ohne vorherige Loskündigung nötigenfalls gerichtlich beizutreiben.

3)      Die oben im Eingange dieses Dokuments spezifizirten an Herrn Deffte, Wolfzahl usw. zu entrichtenden Pächte übernimmt die Wittibe Wortmann und deren Sohn nicht nur forthin, so wie bis jetzt geschehen, abzuführen, sondern dieselben entbinden auch in dieser Hinsicht den Freiherrn von Wenge aller und jeder Verbindlichkeit, welche Hochderselbe gegen jene Pachterheber aus irgendeinem Rechtsgrunde haben könnten oder möchte.

4)      Der Herr Oberst Lieutenant Freiherr von Wenige erklärt ferner, daß er, sobald der oben im zweiten Satze an 1060 Reichstaler bestimmte Kaufpreis resp. Ablösungssumme entrichtet sein würde, die Berechtigung des Besitztitels resp. Die Eintragung des Eigenthums auf den Namen der Wittibe Wortmann in das gerichtliche Hypothekenbuch zwar zu erleiden habe, jedoch mit dem ausdrücklichen Zusatz, daß die hiervon spezifizirten Pächte vorzüglich auf das Wortmanns Gut lasten bleiben und daß die Wittibe Wortmann und deren Nachkommen nicht nur diese Pächte als ihre alleinige Schuld übernehmen, sondern auch ihm dem Freiherrn Verkäufer von allen Verbindlichkeiten, die derselbe gegen jene Pacht - Erheber haben könnte oder möchte  , völlig entbinde und auf jeden fall als Selbstschuldner gegen jene eintrete.

5)      Die Wittibe Wortmann und derselben Sohn Wilhelm nehmen diesen vorstehenden Vorbehalt an und versprechen in Gefolge dessen zu keiner Veräußerung oder Verpfändung des Grund und Boden ihres jetzt frei gekauften Gutes zu schreiten, bis sie die vorgenannten jetzigen Pachterheber Deffte, Wolfzahl, Averbeck und Hahne für alle Ansprüche, welche jene am Hause Brabeck und somit an den Freiherrn von Wenige hinsichtlich des Wortmanns Gutes haben könnten, zufrieden gestellt haben würden. – Schließlich

6)      übernimmt die Wittibe Wortmann und deren Sohn sämmtliche mit diesem Kontakt verbundenen Kosten ohne Ausnahme für sich allein.

So geschehen auf dem adelichen Hause Beck in bald wie oben in Gegenwart der zugezogenen Zeugen, des Schmiedemeisters Henr. Hollmann in Feldhausen und des Schreiners Henr. Stenkhoff in Bottrop.

     Gelesen und genehmigt: Fr. Flor. von Wenge

     Zeichen +++ der Wittibe Wortmann,

     Wilhelm Wortmann, Henr. Hollmann, Henr.Stenkhoff,

     Johann Bernhard Wilhelm Gahlen, Königl. Preuß. Justiz

     Kommissar und Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts Münster

 

Am 15.12.1826 teilt  B. Borgwerth, Rentmeister zu Beck, dem Gericht Dorsten folgende Quittung mit:

„Die im vorstehenden Kontrakt verzeichneten 1060 Reichsthaler Klevischer Währung durch den Holzverkaufs-Vertrag unterm 16.Februar 1826 einbehalten zu haben wird hierdurch bescheinigt.“ 

Neben den Leistungen an das Haus Brabeck lasteten auf Wortmanns Hof ferner noch zwei andere Verpflichtungen:

a)      An die Kirche zu Galdbeck hatte er das missaticum (Meßkorn) zu entrichten. Es betrug zu Beginn des 19. Jahrhunderts 1 Scheffel Buchweizen und ½ Sch. Leichten Hafer im Dorstener Maß. Empfänger waren der Pfarrer und die beiden Küster an St. Lamberti.

b)      An das Stift Xanten mussten statt der früher erwähnten 12 Schillinge jährlich 8 Scheffel Roggen geleistet werden. Nach der Aufhebung des Stiftes (1803) ging das Recht auf diese Leistung an den damaligen Landesherrn des Vestes, den Herzog von Arenberg über. Durch Vertrag vom 15.11.1855 löste Heinrich Deffte gt. Wortmann die Verpflichtung mit einer Summe von 106 Thalern 16 Silbergroschen 6 Pfennigen ab.

Über die Abgaben des Hofes Wortmann an den vestischen Landesherrn, den Kurfürsten und Erzbischof von Köln geben uns zwei Quellen Aufschluss:

a)      der vestische „Schatzzettel“ ( Steuerliste ) vom Jahre 1574. Er nennt unter den „Brabeckschen LeuthenHotte thor Wordt ( = Wortmann ), der 3 Reichsthaler als Schatzung, Steuerquote zu zahlen hatte.

b)      Das kurfürstliche Lagerbuch von 1660 führt aus: „ Rötger Wortmann, gehört nach Brabeck, gibt 1 Scheffel und 1 Viertel Haber und 1 rader albus, in contribution (Grundsteuer) 2 ½ Reichsthaler.“

Aufschlussreich ist ein Übertragungsvertrag vom 4.4.1827.

Witwe Diedrich ( Theodor) Wortmann, M. Franziska geb. Besten überträgt ihr Vermögen den Kindern: Anna Maria Wortmann verheiratet mit Henrich Große Rockholt auf Rentforts Hof, und Wilhelm Wortmann. Sie sei ihres Alters und ihrer Kränklichkeit wegen nicht ferner imstande, die Regierung des Hofes fortzusetzen, und daher willens, solche ihrem Sohne Wilhelm zu übertragen. Es wird folgende Vereinbarung getroffen:

1.      Witwe Wortmann überträgt dem Sohne Wilhelm ihren Hof mit dem gesamten Peculio (Viehbestand) mit allen Rechten, darauf haftenden Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten, so daß Wilhelm von nun an die Regierung des Hofes antritt und die Vorteile desselben zu genießen sowie die Lasten zu tragen hat.

2.      Wilhelm verpflichtet sich, seiner Mutter nebst Essen und Trinken, so wie er solches selbst hat und so wie es die Hofeskräfte erlauben, jährlich an Leibzucht zu entrichten: a) 15 Reichsthaler Klevisch oder 14 Thaler 16 Silbergroschen Berliner Courant an Geld; b) ihr jährlich auf dem Felde drei Fässchen Leinsamen säen und davon 3 Stücke Tuch, jedes zu 10 Ellen, unentgeldlich verarbeiten zu lassen, c) seine Mutter lebenslänglich mit den nötigen Schuhen und Holzschuhen zu unterhalten resp. Selbe ohne Vergütung anzuschaffen.

3.      Der Brautschatz oder die Abfindung der Anna Maria Wortmann, jetzigen Ehefrau Henrich Rockholt, die erklärt, dass sie bereits außer 200 Reichsthalern Klevisch, einer Kuh, einem Oberbett mit vier Kissen einige andere zum Brautwagen gehörende Kleinigkeiten empfangen habe, ist ferner auf 125 Reichsthaler Klevisch oder 96 Reichsthaler 9 Silbergroschen 10 Pfennigen Berliner Courant an Geld, sodann auf folgende Naturalien festgesetzt: Eine Kuh und zwei Rinder, 4 Malter Korn ( halb Roggen und halb Buchweizen ) ein Unterbett, einen Kleiderkasten, eine Brandtruthe, einen Hahl, einen kupfernen Kessel, eine Zange, eine kalte Hand, Pfannenmesser, Milchbüchse, Flachsreppe und Hechel, Diese Naturalien bzw. Mobilien müssen von Zeit zu Zeit nach dem Bedürfnis der Eheleute Große Rockholt entrichtet, die baren Gelder zu 125 Reichsthaler Klevisch in halbjährlichen Raten von je 25 Reichthalern, und zwar vom 1. Mai dieses Jahres anfangend, gezahlt werden.

Am 21.02.1831 beantragt Wilhelm Wortmann eine Berichtigung des Besitztitels an dem Hof. 

In diesem Schreiben heißt es:

„Der in der Bauerschaft Rentfort , Kirchspiel Gladbeck, sub Nro. Catastri 29 gelegene Wortmanns Hof besteht in einem Wohnhaus, einer Scheune, Backhaus und Pferdestall, das Ganze begrenzt von Johann Rentfort, Bernhard Kamp, Theodor Rennebaum und Diederich Meine. Zu diesem Hofe gehörten 42 Scheffel Ackerland welche dicht am Hofesgebäude gelegen und mit diesem als ein Complexus von mehreren Grundgütern zu betrachten sind.“

Durch Testament vom 22.5.1847 ernennt Wilhelm Wortmann seine Frau Gertrud geb. Terbeck zur Universalerbin mit der Verpflichtung, einem Ihrer fünf Kinder nach ihrer freien Wahl den Hof zuzuwenden und den übrigen Kindern die Abfindungen festzustellen. Da aber das älteste Kind erst 16 Jahre alt ist, macht Witwe Wortmann von dieser Befugnis Gebrauch, sie vermählt sich am 8.6.1848 in zweiter Ehe mit Heinrich Deffte aus Kirchhellen. Diese Ehepaar überträgt am 30.6.1873 das gesamte Vermögen dem Sohne bzw. Stiefsohn Johann Wortmann. Ausgeschlossen sind die Kleidungsstücke der Übertragsgeber, die Leinwand und das ganze auf dem Hof befindliche Holz. Die Eheleute Deffte gt. Wortmann behalten sich den Nießbrauch des übertragenen Vermögens und die unbeschränkte Verwaltung vor, jedoch ohne jegliche Verpflichtung zur Rechnungslage. Der Erbe verpflichtet sich:

a)      sämtliche Schulden ( 375 Taler) zu übernehmen

b)      jedem seiner fünf Geschwister nach dem Tode der Eltern als Abfindungsrest 250 Taler zu zahlen

Die Geschwister erkennen an, dass sie bereits auf ihr Erbteil einen vollständigen Brautwagen und außerdem 250 Taler in bar erhalten haben.

Wenn die Eltern Nießbrauch und Verwaltung aufgeben, so bekommen sie als Leibzucht von dem Hofesübernehmer jährlich 80 Taler bar, ferner auf dem Hofe Wohnung, Kost, Verpflegung, Tabak, Schuhe und Holzschuhe.

Endlich muß der Erbe für seine Eltern ein Spint Leinsamen säen und bis zur Leinwand verarbeiten lassen, auch das Anfertigen und Flicken ihrer Kleidungsstücke besorgen.

Stirbt einer der Übertragsgeber, so erhält der Überlebende die volle Leibzucht, jedoch an bar jährlich nur 70 Taler. Nach dem Tode der Eltern sollen deren Kleidungsstücke und die vorhandene Leinwand zu gleichen Teilen auf die Kinder verteilt werden.

Geben Heinrich Deffte gt. Wortmann und Frau Nießbrauch und Verwaltung des Hofes auf, so fällt das vorbehaltene Eigentum an den auf dem Hofe befindlichen Holze sofort dem Hofesübernehmer Johann Wortmann zu, dieser ist aber verpflichtet, seinen Eltern auf Verlangen dafür 200 Taler in bar zu zahlen.

Solange die Eltern Nießbrauch und Verwaltung haben, erhält der Erbe Johann Wortmann von seinen Eltern als Leibzucht jährlich 60 Taler; er muss aber dafür mit seiner Familie zum Besten des Hofes nach Kräften mitarbeiten.

Johann Wortmann geb. 1835, heiratet 1867 Theodora Rennebaum. Als er am 30.8.1899 stirbt, wird seine Gattin Universalerbin. Sie überträgt am 29.12.1913 ihr gesamtes Grundvermögen ihrem Sohne Johann ( geb. 1883).

Im Jahre 1935 wird Wortmanns Hof in die Rolle der Erbhöfe am Amtsgericht Gladbeck eingetragen. Er umfaßt gegenwärtig über 100 Morgen.

Der alte Teil des jetzigen Wohnhauses wurde 1803 errichtet.

Ein Spruch über der „Niendür“ meldet:

„Anno 1803 den 25. Octobris Johannes Dierich Worthmann und Anna Maria Franziska Kleine Bessen E. L. ( Eheleute).

Wer Get Durch Diese Dür Aus Und Ein Wird Got Befohlen Sein.

Al Wer Will Gehen Durch  Die Dür Geet Sicher Wol und Führ Und Denken Daß Unser Her Jesu Christ Der Rechte Wech Zum Himmel Is. – M.(eister) B.W.“

Das neue große Vorderhaus entstand 1909.

Auf einem Grundstück des Hofes Wortmann erbaute 1898 der Unternehmer Heinrich Vaerst eine Ziegelei, er kaufte nach und nach 6 Morgen an. In guten Zeiten beschäftigte das Werk rund 40 Personen und stellte wöchentlich 75 000 bis 80 000 Ziegelsteine her. Das Rohmaterial wurde anfangs einem Grundstück des Hofes Wortmann später Grundstücken der Höfe Hachmann und Böckler sowie des Maurers Th. Hegemann entnommen.

Nachdem die Ziegelei längere Zeit  geruht hatte, wurde sie vor einigen Jahren abgebrochen, und die beiden Kamine, die 44 Meter hoch waren, wurden niedergelegt.