Die Erbhöfe in
Gladbeck Home
Zur Geschichte der Familie.
Von Rötger
Wortmann an lassen sich die einzelnen Geschlechterreihen der Familie
verfolgen. Es folgt die Genealogie
der Familie Wortmann, hier nicht wiedergegeben. "siehe Nachfahren des Rötger Wortmann" Wortmannshof
war ein Erbpachtgut des Hauses Brabeck. An dieses mußte er jährlich liefern: ½ Malter Roggen, 3 Malter
Buchweizen, 1 ½ Malter Hafer, 11 Hühner, eine Gans, ein Schuldschwein, (statt dessen Später an Dienst- und Wiesengeld 13
Reichstaler). Außerdem
gebührten dem Hause Brabeck: a)
bei jedem Pächterwechsel ein Gewinngeld zur
doppelten Pacht berechnet, b)
der Sterbfall ( Abgabe beim Tode des Inhabers) c)
das Heimfallrecht. Als
Freiherr Friedrich von Wenige zu Beck und Brabeck
am 15.04.1819 diese seine Gerechtsame an
Wortmannshof ins Hypothekenbuch des Landes- und Stadtgerichts Dorsten
eintragen ließ, fügte er hinzu: „ Diese Pacht ist ganz versetzt, und zwar an Deffte, Averbeck,
Hahne, und Rive, welche ihre respektiven Anteile näher nachzuweisen haben.“ Verhältnismäßig
früh und auf eine nicht häufige Art löste sich schon am 24.04.1824 Witwe Theodor
Wortmann, Maria Franziska geb. Kleine Besten aus dem gutsherrlichen
Verhältnis zum Hause Brabeck. Da dem Vertrag
besondere Bedeutung zukommt, sei er wörtlich wiedergegeben: „Actum auf dem adelichen Hause
Beck am 24.April 1824. Vor
dem unterzeichneten Köngl. Preußischen
Justizkommissar und Notar, in Gegenwart der nachbenannten Zeugen erschienen: 1)
der Herr Oberst Lieutenant Friedrich Florenz von
der Wenige, wohnhaft hierselbst, und 2)
die Wittibe des verstorbenen Ackersmannes
Diedrich Wortmann geb. Maria Franziska Besten mit ihrem ältesten Sohne
und Hofes Successor ( Nachfolger) Wilhelm
Wortmann in der Bauerschaft Rentfort wohnhaft. Comparenten waren mir von Person bekannt. Dieselben zeigten an: Der
in der Bauerschaft Rentfort gelegene Wortmanns Hof
sei zum adelichen Hause Brabeck
pacht- und gewinnpflichtig und habe derselbe früherhin in Leibeigenthumsverbande
gestanden. Die davon jährlich zu leistenden Pächte
beständen in folgenden nämlich: In
ein und einem halben Malter Roggen, in ein und einem halben Malter leichtem
Hafer, 8 Malter Buchweizen, 12 Reichstaler an Geld, elf Hühner und eine Gans.
Diese Pächte seien schon seit Jahren von dem Hause Brabeck versetzt, oder es befänden sich doch wenigstens
seit langen Jahren der Herr Bernhard Deffte,
der Kanzlist Wolfzahl, beide in Dorsten
wohnhaft, sodann der Herr Bernhard Averbeck
aus Dorsten, gegenwärtig im holländischen verehelicht, und der Ackersmann Hahne, in der Herrlichkeit Horst
wohnhaft, im Genuß der Erhebung dieser Pacht. (
Über die starke Verschuldung des Hauses Brabeck im
18. Jahrhundert vergl. Meinen Aufsatz „ Ein Prozeß
um das Haus Brabeck“ Vestische
Zeitschrift 1934, S. 182 – 192) Hinsichtlich
des Freiherrn von Wenige als Herrn auf Brabeck
stände der Wortmanns Hof dennoch immer im gutsherrlichen Verbande.
Insbesondere stehen hochdemselben das Recht zur Ertheilung des Gewinnes, die Oberaufsicht resp. Das
Eigenthum an dem auf den Hofesgründen vorhandenen
hohen Holze zu sowie das Heimfallsrecht zu. Nachdem
nun die Wittibe Wortmann und deren
vorbenannter ältester Sohn und künftiger Hofesauffolger
den Wunsch geäußert, den bis dahin bestanden gutsherrlichen Verband
aufzulösen, so habe der Freiherr von Wenge diesem Wunsche nachgegeben, und es sei
hierüber nachstehender Kontrakt unter ihnen zu Stande gekommen und
verbindlich abgeschlossen worden, nämlich: 1)
Der Herr Oberst Lieutenant Friedrich Florenz von
Wenge als Herr zu Brabeck
entlässt und entbindet hierdurch und Kraft dieses für sich, seine Erben und
Nachfolger die Wittibe Wortmann und deren
Erben und Nachfolger des ganzen bis dahin bestandenen gutsherrlichen
Verbandes ohne Einschränkungen als insbesondere die Verbindlichkeit zur
Gewinn-Entrichtung, des Heimfall Rechts, der Holz-Anweisung und überhaupt
aller derjenigen Verbindlichkeiten, welche als Folge des gutsherrlichen
Verbandes dastehen. 2)
Die Wittibe Maria Franziska Wortmann geb. Besten
mit ihrem ältesten Sohne Wilhelm acceptiren
diese Entlassung und versprechen hierfür als Ablösung - Quantum ihrem
bisherigen Gutsherrn, dem benannten Herrn Oberst Lieutenant
Friedrich Florenz Freiherrn von Wenige, ein für allemal die Summe von
1060 Reichstaler Klevischer Währung baar zu zahlen und zwar am Januar des künftigen Jahres
1825, wobei festgesetzt, daß falls in diesem Termin
die Zahlung nicht erfolgen möchte, solche mit 5 vom hundert verzinst werden muß und es dabei dem Freiherrn von Wenige
überlassen bleibt, diese Kapitalsumme selbst ohne vorherige Loskündigung
nötigenfalls gerichtlich beizutreiben. 3)
Die oben im Eingange dieses Dokuments spezifizirten
an Herrn Deffte, Wolfzahl
usw. zu entrichtenden Pächte übernimmt die Wittibe Wortmann und deren Sohn nicht nur forthin,
so wie bis jetzt geschehen, abzuführen, sondern dieselben entbinden auch in
dieser Hinsicht den Freiherrn von Wenge
aller und jeder Verbindlichkeit, welche Hochderselbe gegen jene Pachterheber aus irgendeinem Rechtsgrunde haben könnten
oder möchte. 4)
Der Herr Oberst Lieutenant Freiherr von Wenige
erklärt ferner, daß er, sobald der oben im zweiten
Satze an 1060 Reichstaler bestimmte Kaufpreis resp. Ablösungssumme entrichtet
sein würde, die Berechtigung des Besitztitels resp. Die Eintragung des Eigenthums auf den Namen der Wittibe
Wortmann in das gerichtliche Hypothekenbuch zwar zu erleiden habe,
jedoch mit dem ausdrücklichen Zusatz, daß die
hiervon spezifizirten Pächte
vorzüglich auf das Wortmanns Gut lasten bleiben und daß
die Wittibe Wortmann und deren Nachkommen
nicht nur diese Pächte als ihre alleinige Schuld
übernehmen, sondern auch ihm dem Freiherrn Verkäufer von allen
Verbindlichkeiten, die derselbe gegen jene Pacht - Erheber
haben könnte oder möchte , völlig
entbinde und auf jeden fall als Selbstschuldner
gegen jene eintrete. 5)
Die Wittibe Wortmann und derselben Sohn Wilhelm
nehmen diesen vorstehenden Vorbehalt an und versprechen in Gefolge dessen zu
keiner Veräußerung oder Verpfändung des Grund und Boden ihres jetzt frei
gekauften Gutes zu schreiten, bis sie die vorgenannten jetzigen Pachterheber Deffte, Wolfzahl, Averbeck und Hahne
für alle Ansprüche, welche jene am Hause Brabeck
und somit an den Freiherrn von Wenige hinsichtlich des Wortmanns Gutes
haben könnten, zufrieden gestellt haben würden. – Schließlich 6) übernimmt
die Wittibe Wortmann und deren Sohn sämmtliche mit diesem Kontakt verbundenen Kosten ohne
Ausnahme für sich allein. So
geschehen auf dem adelichen Hause Beck in bald wie
oben in Gegenwart der zugezogenen Zeugen, des Schmiedemeisters Henr. Hollmann in Feldhausen und des
Schreiners Henr. Stenkhoff
in Bottrop. Gelesen und genehmigt: Fr. Flor. von Wenge Zeichen +++ der Wittibe
Wortmann, Wilhelm Wortmann, Henr.
Hollmann, Henr.Stenkhoff, Johann Bernhard Wilhelm Gahlen, Königl. Preuß. Justiz Kommissar und Notar im Bezirk des
Oberlandesgerichts Münster
Am
15.12.1826 teilt B. Borgwerth, Rentmeister zu Beck, dem Gericht Dorsten
folgende Quittung mit: „Die
im vorstehenden Kontrakt verzeichneten 1060 Reichsthaler Klevischer
Währung durch den Holzverkaufs-Vertrag unterm 16.Februar 1826 einbehalten zu
haben wird hierdurch bescheinigt.“ Neben den Leistungen an das Haus Brabeck
lasteten auf Wortmanns Hof ferner noch zwei andere Verpflichtungen: a)
An die Kirche zu Galdbeck hatte er das missaticum (Meßkorn) zu
entrichten. Es betrug zu Beginn des 19. Jahrhunderts 1 Scheffel Buchweizen
und ½ Sch. Leichten Hafer im Dorstener Maß.
Empfänger waren der Pfarrer und die beiden Küster an St. Lamberti. b)
An das Stift Xanten mussten statt der früher erwähnten 12 Schillinge jährlich
8 Scheffel Roggen geleistet werden. Nach der Aufhebung des Stiftes (1803)
ging das Recht auf diese Leistung an den damaligen Landesherrn des Vestes, den Herzog von Arenberg
über. Durch Vertrag vom 15.11.1855 löste Heinrich Deffte
gt. Wortmann die Verpflichtung mit einer Summe
von 106 Thalern 16 Silbergroschen 6 Pfennigen ab. Über
die Abgaben des Hofes Wortmann an den vestischen
Landesherrn, den Kurfürsten und Erzbischof von Köln geben uns zwei Quellen
Aufschluss: a)
der vestische „Schatzzettel“ ( Steuerliste ) vom
Jahre 1574. Er nennt unter den „Brabeckschen Leuthen“ Hotte thor Wordt ( = Wortmann ), der 3
Reichsthaler als Schatzung, Steuerquote zu zahlen hatte. b)
Das kurfürstliche Lagerbuch von 1660 führt aus: „ Rötger
Wortmann, gehört nach Brabeck, gibt 1 Scheffel
und 1 Viertel Haber und 1 rader albus,
in contribution (Grundsteuer) 2 ½ Reichsthaler.“ Aufschlussreich ist ein Übertragungsvertrag vom 4.4.1827. Witwe
Diedrich ( Theodor) Wortmann, M. Franziska geb.
Besten überträgt ihr Vermögen den Kindern: Anna Maria Wortmann
verheiratet mit Henrich Große Rockholt auf Rentforts Hof, und Wilhelm Wortmann. Sie sei ihres
Alters und ihrer Kränklichkeit wegen nicht ferner imstande, die Regierung des
Hofes fortzusetzen, und daher willens, solche ihrem Sohne Wilhelm zu
übertragen. Es wird folgende Vereinbarung getroffen: 1.
Witwe Wortmann überträgt dem Sohne Wilhelm ihren Hof mit dem
gesamten Peculio (Viehbestand) mit allen Rechten,
darauf haftenden Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten, so daß Wilhelm von nun an die Regierung des Hofes antritt
und die Vorteile desselben zu genießen sowie die Lasten zu tragen hat. 2. Wilhelm
verpflichtet sich, seiner Mutter nebst Essen und Trinken, so wie er solches
selbst hat und so wie es die Hofeskräfte erlauben,
jährlich an Leibzucht zu entrichten: a) 15 Reichsthaler Klevisch
oder 14 Thaler 16 Silbergroschen Berliner Courant an Geld; b) ihr jährlich
auf dem Felde drei Fässchen Leinsamen säen und davon 3 Stücke Tuch, jedes zu
10 Ellen, unentgeldlich verarbeiten zu lassen, c)
seine Mutter lebenslänglich mit den nötigen Schuhen und Holzschuhen zu
unterhalten resp. Selbe ohne Vergütung anzuschaffen. 3.
Der Brautschatz oder die Abfindung der Anna Maria Wortmann, jetzigen
Ehefrau Henrich Rockholt, die erklärt, dass
sie bereits außer 200 Reichsthalern Klevisch, einer
Kuh, einem Oberbett mit vier Kissen einige andere
zum Brautwagen gehörende Kleinigkeiten empfangen habe, ist ferner auf 125
Reichsthaler Klevisch oder 96 Reichsthaler 9
Silbergroschen 10 Pfennigen Berliner Courant an Geld, sodann auf folgende
Naturalien festgesetzt: Eine Kuh und zwei Rinder, 4 Malter Korn ( halb Roggen
und halb Buchweizen ) ein Unterbett, einen Kleiderkasten, eine Brandtruthe, einen Hahl, einen kupfernen Kessel, eine
Zange, eine kalte Hand, Pfannenmesser, Milchbüchse, Flachsreppe
und Hechel, Diese Naturalien bzw. Mobilien müssen von Zeit zu Zeit nach dem
Bedürfnis der Eheleute Große Rockholt
entrichtet, die baren Gelder zu 125 Reichsthaler Klevisch
in halbjährlichen Raten von je 25 Reichthalern, und zwar vom 1. Mai dieses
Jahres anfangend, gezahlt werden. Am
21.02.1831 beantragt Wilhelm Wortmann eine Berichtigung des
Besitztitels an dem Hof. In
diesem Schreiben heißt es: „Der
in der Bauerschaft Rentfort , Kirchspiel Gladbeck, sub Nro. Catastri
29 gelegene Wortmanns Hof besteht in einem Wohnhaus, einer Scheune, Backhaus
und Pferdestall, das Ganze begrenzt von Johann Rentfort,
Bernhard Kamp, Theodor Rennebaum und Diederich
Meine. Zu diesem Hofe gehörten 42 Scheffel Ackerland welche dicht am Hofesgebäude gelegen und mit diesem als ein Complexus von mehreren Grundgütern zu betrachten sind.“ Durch
Testament vom 22.5.1847 ernennt Wilhelm Wortmann seine Frau Gertrud
geb. Terbeck zur Universalerbin mit der Verpflichtung,
einem Ihrer fünf Kinder nach ihrer freien Wahl den Hof zuzuwenden und den
übrigen Kindern die Abfindungen festzustellen. Da aber das älteste Kind erst
16 Jahre alt ist, macht Witwe Wortmann von dieser Befugnis Gebrauch,
sie vermählt sich am 8.6.1848 in zweiter Ehe mit Heinrich Deffte aus Kirchhellen. Diese
Ehepaar überträgt am 30.6.1873 das gesamte Vermögen dem Sohne bzw. Stiefsohn
Johann Wortmann. Ausgeschlossen sind die Kleidungsstücke der Übertragsgeber, die Leinwand und das ganze
auf dem Hof befindliche Holz. Die Eheleute Deffte
gt. Wortmann behalten sich den Nießbrauch des
übertragenen Vermögens und die unbeschränkte Verwaltung vor, jedoch ohne
jegliche Verpflichtung zur Rechnungslage. Der Erbe verpflichtet sich: a)
sämtliche Schulden ( 375 Taler) zu übernehmen b)
jedem seiner fünf Geschwister nach dem Tode der Eltern als Abfindungsrest 250
Taler zu zahlen Die
Geschwister erkennen an, dass sie bereits auf ihr Erbteil einen vollständigen
Brautwagen und außerdem 250 Taler in bar erhalten haben. Wenn
die Eltern Nießbrauch und Verwaltung aufgeben, so bekommen sie als Leibzucht
von dem Hofesübernehmer jährlich
80 Taler bar, ferner auf dem Hofe Wohnung, Kost, Verpflegung, Tabak,
Schuhe und Holzschuhe. Endlich
muß der Erbe für seine Eltern ein Spint Leinsamen
säen und bis zur Leinwand verarbeiten lassen, auch das Anfertigen und Flicken
ihrer Kleidungsstücke besorgen. Stirbt
einer der Übertragsgeber, so erhält der Überlebende
die volle Leibzucht, jedoch an bar jährlich nur 70 Taler.
Nach dem Tode der Eltern sollen deren Kleidungsstücke und die vorhandene
Leinwand zu gleichen Teilen auf die Kinder verteilt werden. Geben
Heinrich Deffte gt.
Wortmann und Frau Nießbrauch und Verwaltung des Hofes auf, so fällt das
vorbehaltene Eigentum an den auf dem Hofe befindlichen Holze sofort dem Hofesübernehmer Johann Wortmann zu, dieser ist aber
verpflichtet, seinen Eltern auf Verlangen dafür 200 Taler in bar zu zahlen. Solange
die Eltern Nießbrauch und Verwaltung haben, erhält der Erbe Johann Wortmann
von seinen Eltern als Leibzucht jährlich 60 Taler; er muss aber dafür mit
seiner Familie zum Besten des Hofes nach Kräften mitarbeiten. Johann Wortmann geb. 1835,
heiratet 1867 Theodora Rennebaum. Als er am
30.8.1899 stirbt, wird seine Gattin Universalerbin. Sie überträgt am
29.12.1913 ihr gesamtes Grundvermögen ihrem Sohne Johann ( geb. 1883). Im
Jahre 1935 wird Wortmanns Hof in die Rolle der Erbhöfe am Amtsgericht
Gladbeck eingetragen. Er umfaßt gegenwärtig über
100 Morgen. Der
alte Teil des jetzigen Wohnhauses wurde 1803 errichtet. Ein
Spruch über der „Niendür“ meldet: „Anno
1803 den 25. Octobris Johannes Dierich Worthmann und Anna Maria Franziska Kleine Bessen E. L. ( Eheleute). Wer
Get Durch Diese Dür Aus
Und Ein Wird Got Befohlen Sein. Al
Wer Will Gehen Durch Die Dür Geet Sicher Wol und Führ Und Denken Daß
Unser Her Jesu Christ Der Rechte Wech Zum Himmel
Is. – M.(eister) B.W.“ Das
neue große Vorderhaus entstand 1909. Auf
einem Grundstück des Hofes Wortmann erbaute 1898 der Unternehmer Heinrich Vaerst eine Ziegelei, er kaufte nach und nach 6
Morgen an. In guten Zeiten beschäftigte das Werk rund 40 Personen und stellte
wöchentlich 75 000 bis 80 000 Ziegelsteine her. Das Rohmaterial wurde anfangs
einem Grundstück des Hofes Wortmann später
Grundstücken der Höfe Hachmann und Böckler sowie des Maurers Th.
Hegemann entnommen. Nachdem
die Ziegelei längere Zeit geruht
hatte, wurde sie vor einigen Jahren abgebrochen, und die beiden Kamine, die
44 Meter hoch waren, wurden niedergelegt. |
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