Joannes
Henricus Gertz wandert mit seiner Familie nach Stadtlohn aus.
Zeugnis
davon gibt auch folgender Bericht aus:
Wilhelm Elling: Steinzeug aus
Stadtlohn und Vreden. Herausgeber: Kreis Borken, Druck: Rehmsdruck GmbH
Borken 1994, ISBN 3-927851-69-8
Seite
27
Stadtlohn
1801 und 1805 (Joan Henrich Gerts ist 1774 in Nauort geboren.)
Joan Henrich
Gerts
zu Stadtlohn wegen Aufnahme in dasige Bürgerschaft 1805
Jan Henrich
Gerts
bittet die Regierung um Niederlassung in Stadtlohn - praesentiert
12.Aug.1805. Seine Eltern, die Eheleute Jan Henrich Gerts und Anna Gertrud
Krummeich haben vor ungefähr 25 Jahren von der münsterischen
Landesherrschaft „zur Beförderung der Pottbäckerey eine zehnjährige
Freyheit sich zu Stadtlohn niederlaßen zu rnögen, und gewannen auch in der
Folge für ihre Persohnen das Bürgerrecht daselbst; vor ihrer Daheimkunft
aber war ich unterzeichneter schon in dem Dorfe Nawert (Nauort) im
Trierischen gebohren.
Zeit
der Zeit hielte ich mich immer zu Stadtlohn bey meinen Eltern in der
Pottbäckerey Ausübung, bis endlich vor ungefähr 5 Jahren ich mich daselbst
mit meiner Annna Maria Wiggers aus der Stadt Rheine vereheligte, in
Hoffnung mich in meinem Aufenthalt Ort bey meinen Eltern zu Stadtlohn zu
setzen und mein Brot für Frau und Kinder verdienen zu mögen…."
Der
Stadtlohner Magistrat untersagte Gerts aber nun den Aufenthalt, da er 79
Rt. Bürgergeld nicht aufbringen konnte. Gerts bot an sofort 24 Rt. und den
Rest in Raten mit Zinsen zu zahlen. Doch darauf ging der Magistrat nicht
ein.
Er
hatte nun seine Frau auf dem Kirchispiel Stadtlohn belassen und sich erst
„nach Vreden zu der daselbigen Pottbäckerey begeben, wo ich mich auch lange
Zeit aufgehalten, aber wegen Abgang einer beständigen Arbeit wieder
verlaßen, und mich endlich wieder nach Stadtlohn, indem man sonst hier in
der Gegend keine derartige Geschäftsausübung hat, wenden müßen. Hier
arbeite ich nun zu Stadtohn und meine Frau und meinen zwei Kindern entfernt
von mir, muß ich außer den
Städtischen Limiten (Grenzen) aufm Kirchspiel bald hie, bald dort ihren
Aufenthalt suchen."
Er
bittet die Salmsche Regierung sich für ihn in Stadtlohn zu verwenden.
Damit
er sich in Vreden niederlassen konnle, gaben ihm die Stadtlohner
Bürgermeister Anrnold Theodor Kemper und Joan Conrad Cohaus am 12.9.1891
ein Zeugnis,in dem sie seine Angaben zu seinem Lebenslauf bestätigen. Sie
betonen, daß seine Eltern vor 20 Jahren mit glaubhaften Attestaten nach
Sladttohn gekommen sind und daß er sich nach seiner Heirat
Vor
einem Jahr in Vreden niederlassen woltte um daselbst sein Handwerk
fortzusetzen. Er und seine Eltern seien „stets arbeitsam, friedlich und rechtschaffen"
gewesen.
Ein
Regierungsbericht vom 7. Sept.1805, enthält auch ein Schreiben von von
Stadtlohn, in dem noch einmal bestätigt wird, daß die Eltern wegen Anlage ener
„Pottfabrique eine Freyheit auf 10 Jahre" erhalten und nach Ablauf
dieser Zeit auch das Bürgerrecht erworben hätten.
Die
Ablehnung des Bürgerrechts an den Sohn im Jahre 1805 wird damit begründet,
„daß dessen Eltern die letzte Zeit ihres Lebens nur durch lästiges Betteln
vor den Thüren sich fortgeholfen und daß wirklich dessen Schwester mit
ihren Kindem in gleicherArt der Stadt und dem Kirchspiel äußerst lästig
fallen."
Es
wird befürchtet, der Magistrat könne Bedenken haben, ihn aufzunehmen da von
ihm nichts Besseres zu erwarten sei, wenn er über kurz oder lang seine
Dienste bei dem hiesigen Pottfabrikanten Könning aufgeben muß, und „darnach
keine Dienst dahier ferner erhalte und auch soviel nicht besitze, um eine
eigene Fabrik für sich anlegen zu können.“ Der Magtistrat will ihn daher
nicht aufnehmen. Die Salmsche Regierung will Jedoch dem Magistrat befehlen,
ihn aufzunehmen, wenn Gerts von Könning ein schriftliches oder mündliches
Attest wegen Fleiß und guter Aufführung beigebracht hat und 79 Rt in Raten
zahlt.
STAM
Salmsche Kanzlei VIII Nr. 60
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