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Zu Beginn des 11. Jahrhunderts
schenkte der Erzbischof Heribert von Köln (991 – 1021) der von ihm 1003
gegründeten Benediktiner-Abtei Deutz „praedium in Gladbecke cum omnibus
pertinensiis et forestibus etecclesiam cum decima“ (einen Oberhof in
Gladbeck mit allem Zubehör und mit seinen Waldungen sowie die Kirche mit dem
Zehnten). Dieser Oberhof lag in Gladbeck-Zweckel; er wurde Abdinghof oder
Ebdinghof genannt; d. i. Abts- oder Abteihof. Diese Bezeichnung änderte sich
später in Allinghof ein Name, der noch heute als Flurbezeichnung fortlebt,
z.B. Hegemann, Nie, Kruse und Dume in Allinghof (an der heutigen Bülser
Straße gelegen).
Zum Deutzer
Abdinghof in Zweckel gehörten als Unterhöfe Hegemann, Nie, Kruse und Dume
die Höfe Wolters gen. Wehling (Rheinbabenstraße 62), Jaeger (später
Bergerhuß, Bottroper Straße 331); ferner Hachmann und Kleinhager in Rentfort
sowie die im Dorf, und zwar in der Gegend des heutigen Timmerhofs, der Roon-
und Friedrichstraße gelegene Kotten: Aldiek (Rebbelmund), Wilms (Böckmann),
Loweg (jetzt Fähringer, Lalk, Hemsat und Dume), Peter Berkenkamp (später
Küper- Roonstraße) Tinnenkotten gt. Marx, Howeg, auf dem Berge – Berger
(heute Rohmert), Kemmerling (Schmeken, Friedrichstraße) und Küper (Ecke
Friedrich- und Roonstraße, Amtsgericht).
Seit dem 16.
Jahrhundert belehnten die Aebte von Deutz mit dem Abdinghof bei Gladbeck die
Besitzer des adeligen Hauses Oberfeldingen im Kirchspiel Buer (Nahe der
Polsumer Grenze); es waren damals die Herren von Wevsabe oder Wevsbein.
Diese verprachteten dann die Unterhöfe weiter an die Bauern. Durch Vertrag
vom 04.101690 ging Haus Oberfeldingen auf die Freiherren von
Vittinghoff-Schell zu Schellenberg über, die 1703 auch Haus Wittringen
erwarben, und mit dem Haus Oberfeldingen übernahmen die neuen Herren von
Wersabe oder Wersbein. Diese verpachteten die Unterhöfe, mit Ausnahme des
Hofes Hachmann, der unmittelbar der Abtei Deutz unterstellt wurde.
Der Hof
Hachmann war ein Mannlehen der Abtei Deutz. Wenn ein Abt gestorben war,
galten die Lehns-Pflichten für erloschen und mussten erneuert werden. Der
Nachfolger in der Abtswürde lud sämtliche Vasalli oder Lehnsmannen nach
Deutz; dort mussten sie die von den „Herrn Praedecessoren oder dessen
Vorfahren Seeligen Andenkens empfangen Lehns-Stücker mit Vorlegung derer
letzterer Lehns-Brieffen im Original oder wenigstens in authentisirter
Abschrift auch derer Gütheren richtiger Spezification“, also die alten
Lehnsbriefe und Güterverzeichnisse vorzeigen, die vorhandenen Rückstände
zahlen und den Lehnseid leisten. Dann wurden sie von neuem belehnt und
empfingen den neuen Lehnsbrief. Im Archiv der Familie Hachmann befinden sich
wohlerhaltene, zumeist mit Kapselsiegeln versehene Lehnsbriefe aus den
Jahren 1704 (mit Hinweis auf eine Belehnung vom 06.04.1690), 1709, 1736,
1739, 1759, 1770, 1772, 1780, 1787 und 1810. Den Lehnsbrief vom 25.04.1787
stellte Abt Godridus aus. Als die Abtei Deutz 1803 aufgehoben wurde, fielen
ihre Besitzungen,soweit sie im Vest Recklinghausen lagen, an den damaligen
Landesherrn, den Herzog von Arenberg, in dessen Auftrage der Direktor der
herzoglichen Domänenkammer, Billmann, durch Lehnbrief am 04.10.1810 Heinrich
Bovermann gt. Hachmann nach alter Weise belehnt.
Dass sich in
der Zeit von 1769 – 87 die Belehnungen fünfmal wiederholten, erklärt sich
daraus daß die Ehe des 1739 belehnten Johann Hachmann mit Anna Marg. Schulte
Rebbelmund kinderlos blieb, also kein Erbe vorhanden war und über die
Nachfolgeschaft Zwistigkeiten entstanden. Deshalb belehnt der Abt Aemilianus
1769 einen Henrich von Ahlen mit Hachmannshof, 1770 den jüngeren Bruder des
genannten Johann Hachmann, namens Bernhard, 1772 den Neffen des Johann
Hachmann, Johann Theodor gen. Dierich Bovermann, den Sohn von Johann
Heinrich Bovermann und Anna Maria Hachmann aus Bottrop. Da aber Joh. Th.
Bovermann gt. Hachmann schon am 06.08.1780 starb und sein Sohn Joh. Heinrich
erst 14 Jahre alt war, belehnte Abt Aemilianus am 30.09.1780 den Hochedlen
Henrich Brewer, des kurfürstlich – kölnischen Offizialat-Gerichts
Procuatoren, mit dem Hachmannshof. Nachdem des Johann Theodor Bovermann gt.
Hachmann ältester Sohn Johann Heinrich großjährig geworden war, belehnte ihn
Abt Godridus am 25.04.1787 mit dem Hof mit dem er dann 1810 durch die
herzoglich-arenbergische Domänenkammer erneut belehnt wurde.
Die Deutzer
Lehnbriefe hatten durchweg den gleichen feststehenden Wortlaut. Als Beispiel
sei der Lehnbrief vom Jahre 1759 wiedergegeben:
„Wir Heribertus durch Göttliche
Vorsehung unserer lieben Frauwen und Sti. Heriberti Münsters zu Deutz
Erwählt und bestättigter Abt p.p. Thuen Kundt und bekennen hiermit für uns
und unsere Nachkömblinge, daß wir heuth dato in gefolg unserer unterm 4ten
Juliy letzhin ad renovandum erlassener general citation, im Beyseyn des
Hochedelgebohrenen und Hochgelehrten Herren Johannis Stephani Sandt beider
Rechten Doctoris, Chur Cöllnischen Hof Raths und hiesig unserer Mann-Cammer
Richters sodann deren Wohlachtbarer Henrici Limbach und Gerardi Beckmann als
Mannen vom Lehn – den Ehrsamen Joannem Hagmann mit dem so genannten Hagmanns
Hof samt allem dessen An- und Zubehör, wie solcher im Vest Recklinghausen,
Kirspels Gladbeck, Reintforter Bauerschaft gelegen und zeithere zu Lehen
getragen worden,als einen wahren Mannlehen renovando belehnt und infeudiret
haben, wie wir dan denselben hiermit und Kraft dieses also und innhalt
ausgeschworenen Lehnaydts uns und unserem Gotteshauß jeder Zeit Treu und
Hold seyn, das Lehn ohn unsere ausdrückliche einbewilligung nicht Versetzen,
Verschleißen, alieniren (= verkaufen) oder im geringsten aggraviren (=
beschweren), sondern demselben Treu und fleißig Vorstehen und so oft als
nöthig in hiesiger Mann- und Lehn-Cammer empfangen, vergehen und verstehen,
wie nicht weniger uns jährlich Termino Martini (11.Nov.) zwey gewichtige
goldgulden pro canone (= als Zins) ohnfehlbar zahlen, forth (= ferner) alles
Thuen und lassen solle, was einem getreuen Lehsträgeren zu Thuen und zu
Lassen gebühret und aufliegt, woran, falls er Vasallus säumig befunden
würde, das Lehn ipso facto (= ohne weiteres uns und unserem Gotteshauß als
oaduc (= frei) und eröffnet heimfallen solle, und uns darmit gleich anderen
unseren Gotteshaußes Gütheren zu handeln allerdings freystehet, alles ohne
Gefährde und arglist, nec non jure cujuscumque salvo, urkundt unseres
hierangehängten großen Abtbatial Insiegels und des Lehn-Secretariy
unterschrift. So geschehen auf unserer abdeylicher Mannkammer.
Deutz den
22ten Augusti 1759, extrahirt aus dem Lehn-Protokoll.
Dz 9ten Octobris 1763.
Peter Kürsgen, Lehn_Secretarius. „
Hachmanns Hof
hatte also damals an die Abtei Deutz jährlich 2 gewichtige Goldgulden als
canon (Zins) zu entrichten, später 2 Reichsthaler 30 Stüber oder 2 Thaler 2
Sgr. 6 Pf. Außerdem waren an Pacht jährlich zu leisten: 5 Scheffel 1 1/3
Viertel Roggen. Diese Abgaben erhielt seit 1803 der Herzog von Arenberg.
Durch Vertrag
vom 04.10.1854 befreite sich der Höfner Heinrich Hachmann von den
Verpflichtungen, indem er dem herzoglichen Grundherrn die Ablösesumme von
198 Thalern zahlte.
An die beiden
Küster der St.-Lamberti-Kirche hatte Hachmannshof als Meßkorn 1 Scheffel
Buchweizen, an den Pastorat ½ Scheffel Mangkorn oder leichten Hafer zu
leisten.
Nach dem vestischen Schatzregister vom
Jahre 1584 mußte Hachmann an die landesherrliche Steuerkasse, die
kurfürstliche Oberkellnerei in Horneburg, 6 ½ Reichsthaler Schatzung zahlen.
Im
kurfürstlichen Lagerbuch vom Jahre 1660 heißt es:
„Henrich
Hachmann, gehört Wersabein zu, gibt 1 Viertel haber, 1 rader albus; item
hat derselbe noch einen benentlich Willem aufm Kampe auf dem gude wohnend,
wovon biß dahin gleichfalls nichts kommen, in contribution (an Grundsteuer)
5 Reichsthaler. 1835 lasteten auf dem Hofe an Grundsteuer jährlich 45 Thaler,
10 Silbergr., 2 Pfennige.“
In der Nähe
von Hachmannshof, südwestlich, lag in alter Zeit Voßbrinkskotten der zum
Hause Brabeck gehörte. Ihn hat die Familie Hachmann schon früh bekommen.
Zunächst hatte sie ihn gepachtet. In einer Urkunde vom 10.06.1654 erklärt
Dietrich von Brabeck, daß er mit der „Hachmannschen
wegen in vorigen Kriegsjahren (30jähriger Krieg) hinderständigen Pfächten (Pächte)
wegen des Voßbrinksgutes abgerechnet und alles erhalten habe“.
Durch Vertrag
vom 28.03.1657 kaufen Heinrich und Anna Hachmann, Eheleute, das Voßbrinksgut,
das sie bisher gepachtet hatten, von Dietrich von Brabeck. (Die Herren von
Brabeck waren damals stark verschuldet.)
Die
Gebäulichkeiten des Kottens sind lange verschwunden; der Grund und Boden
wurde zu Hachmanns Hof geschlagen. In den Grundakten des Stadt- und
Landgerichts Dorsten finden sich in einer Spezification der zu Hachmannshof
gehörigen Immobilien“ 2 Nummern: Holzgrund gnt. Foßbringsstraße, 8 Morgen,
39 Ruten, 48 Fuß; Holzgrund Foßbringshof, 1 Morgen, 143 Ruten, 31 Fuß. Die
Erinnerung an den untergegangenen Voßbrinkskotten wird noch heute
festgehalten durch die Straßenbezeichnung „Voßbrinkstraße“.
In der
obengenannten „Spezifikation“ wird unter Nr. 33 als ein zu Hachmannshof
gehörendes Immobile.
Vorausgeschickt sei die Berichtigung eines im Teil I. falsch abgedruckten
Abschnitts:
Seit dem
16.Jahrhundert belehnten die Aebte von Deutz mit dem Abdinghof bei Gladbeck
die Besitzer des adeligen Hauses Oberfeldingen im Kirchspiel Buer (nahe der
Polsumer Grenze); es waren damals die Herren von Wersabe oder Wersabein.
Diese verpachteten die Unterhöfe weiter an die Bauern. Durch Vertrag vom
04.10.1690 ging Haus Oberfeldingen an die Freiherrn von Vittinghoff-Schell
zu Schellenberg in Recklinghausen über, die 1703 auch Haus Wittringen
erwarben. Mit dem Haus Oberfeldingen übernahmen die neuen Herren auch die
Lehnshoheit über Abdinghoff und seine Unterhöfe, mit Ausnahme des Hofes
Hachmann, der unmittelbar der Abtei Deutz unterstellt wurde.
Zur Ergänzung
von Teil I. folgendes:
- Der Hof
Hachmann wird schon genannt in einem aus dem 13. Jahrhundert (1240)
stammenden Güterverzeichnis des Stiftes Xanten; es führt alle Höfe auf
die an den nach Xanten gehörigen Reichshof Dorsten Abgaben zu entrichten
hatten.
Darin heißt es: „Jo averhagen 24
vat (Faß) Roggen, 2 Schillinge“.
Das Verzeichnis vom Jahre 1686 schreibt: „Hagemann, Stift
Deutz gehörig, 24 vat Roggen, 2 Schillinge“. Averhagen oder Overhagen ist
also der ältere Name für Hachmann.
- Der im
Teil I. erwähnte Voßbrinkskotten gehörte ursprünglich zum Hause Beck;
1602 kam er an das Haus Brabeck. Nach einer Urkunde des Archivs Beck
verkaufte Sander Droste zur Beck (die Herren von Droste hatten Haus Beck
von 1486 bis 1662 inne) im Jahre 1602 das Gut Voßbrink im Kirchspiel
Gladbeck an Georg von Brabeck, „weil es durch daß leidige immerwerendt
(immerwährende) Kriegswesen verbrandt, verheeret und lange Jahre wüst
gelegt“. (Vestische Zeitschrift VII, S. 91)
Die Familie
Hachmann wird zum erstenmal erwähnt in einer Urkunde vom 06.Juni 1576, die
im Pfarrarchiv von St. Lamberti ruht. Diese hat folgenden Wortlaut:
„Anno 15.06. den seften Juni hefft
Johan Hachman, als eer lach in lyfflicher krancheit, doch guder vernunfft,
myt wyllen Elizabeth syner eelichen huesfrowen (Hausfrau) vor my Valentin
Welinck pastoren to Gladbeck in bywesen heren Johans van Alen vicarii und
Claes Marcus, tunc vice custodis (Vizeküster) gegeven den armen twyntich
daler belacht an Claeslinchoff (?) (geliehen an Claes Linchoff?) und eyn
daler belacht an Johan to Quelink (geliehen an Jhann Queling) to eynen
ewygen gebruck (zu ewigem Gebrauch). Synen brederen und suster die sestich
daler, belacht an Jakob van der Capellen mynt der vervallen pension (für
seine Brüder und seine Schwester 60 Taler, geliehen an Jakob von der
Capellen, Herrn zu Wittringen, mit den verfallenen Zinsen), und my pastoren
vors. Eynen goldgulden. Actum ut scripsi.
Valentinus Welick pastor gui scripsi.“
Diese hohen
Vermächnisse zeigen, daß der Stifter nicht unbemittelt und von edler
Gesinnung war. Der vestische Schatzzettel von 1584 nennt als Inhaber des
Hofes Menir Hachmans. (Die Bedeutung des Wortes Menir ist mir unbekannt,
vielleicht liegt auch ein Schreibfehler vor.)
1654 rechnet
Diedrich von Brabeck „mit der Hagmanschen wegen in vorigen Kriegsjahren
hinderständigen Pfächten wegen des Voßbrinksgutes „ ab. 1657 kaufen Henrich
Stenkhoff gt. Hachmann und seine Frau Anna von Diedrich von Brabeck das
Voßbrinksgut.
Wahrscheinlich war die „Hagmannsche“ des Jahres 1654 Witwe und Henrich
Stenkhoff aus Bottrop hat sie in zweiter Ehe geheiratet, er nahm dann nach
altvestischem Brauch den Hofnamen Hachmann an, oder sie war eine Erbtochter,
die einen Henrich Stenkhoff heiratete. Auch das vestische Lagerbuch vom
Jahre 1660 nennt Heinrich Hachmann als Inhaber des Hofes. Von Heinrich und
Anna Hachmann werden drei Kinder im ältesten Taufbuch von St. Lamberti
erwähnt: Johann, Gertrud und Anna Maria. Gerdruth Hagmann ist am 03.07.1685
Patin bei der Taufe von Gertrud Heidtfeld, Tochter von Dirich und Anna
Heidtfeld. Sie heiratet um 1693 den Johann Wieland aus Butendorf. Ihre
Schwester Anna Maria Hachmann, vermählt sich um 1693 mit Johann Schulte
Schweckel aus Zweckel. Im gleichen Jahre führt der Erbe, Johannes Hachmann,
die Anna Schmittobraick aus Zweckel als seine Gattin heim. Es ergeben sich
demnach folgende Geschlechterreihen:
Der Hof und die Familie Hachmann
bearbeitet
von Heinrich Wortmann 2006
I.
Hachmanns Hof in Rentfort als Lehngut
von Hauptlehrer A. Kahlmeyer
In hiesiger Gegend war in früheren
Jahren alles Leben und Streben mit der Landwirtschaft ganz und gar
verwachsen. Man fand hier kaum einen Menschen, der etwas anderes als
bäuerliches Tun und Treiben gesehen und erlebt hatte; aber der Bauer war in
seiner Zeit weniger sein eigener Herr, er war nur der Vasall seiner
Lehnherren.
So war auch Hachmanns Hof, in der
Bauerschaft Rentfort gelegen, ein Lehngut und gehörte zur Abtei S. Heriberti
zu Deutz.
Die geistlichen Fürsten konnten nämlich
ohne Unterschied von Stand und Gesellschaft rechte Lehen erhalten, während
sonst nur Männer ritterlicher Abkunft die volle Lehnfähigkeit oder
Ritterlehen, das allein ein rechtes Lehen (Mannlehen) war, erwerben konnten.
Die Belehnung hatte erst dann
Gültigkeit, wenn der Betreffende in Person die gewöhnlichen Gelübde und den
Eid geleistet hatte; auch musste bei diesem Eid angelobt werden, jährlich
den Lehns-Canon zu entrichten.
Der Lehnsmann Hachmann musste jährlich
zu Martini zwei Goldgülden bezahlen.
Durch das Absterben eines Abtes waren
auch die Lehnspflichten erloschen.
Es wurden dann die Herren vom Lehn zu
einem gemeinsamen Mann-Tag nach der Abtei zu Deutz einberufen.
So erhielt der Lehnsmann Hachmann im
Jahre 1739 folgendes Einladung:
„Wir Coelestinus durch göttliche
Vorsehung Unserer Lieber Frauen und S. Heriberti Münsters zu Deutz Erwählt
und Bestätigter Abt / der Statt Unna und Abtes Hamm Archi-Diaconus,
Mark-Graff / Erb-Grund- und Lehn-Herr zu Langell und Rheincassel.
L Rtbiethen Euch allen und jeden
Unseren und Unseres Gottes-Hauses Lieben Vasallis, wes Standes oder Wesen
dieselbe auch seyn mögen / Unseren freundlichen Gruß; denenselben sambt und
sonders hiermit zu wissen fügend / daß / nachdem auff letzthin erfolgtes
Absterben des Hochwürdigen nunmehro in Gott ruhenden Herrn MICHACLLS,
Zeit-Lebens dahiesigen Gottes-Hauses Wohl-Erwählt- und bestättigt gewesenen
Abts /.. Wir durch ordentliche und Canonische Wahl zu fothaner vacanter
Abbatiae-Dignität erwählt und bestätiget worden / und dahero Uns
aufliegender Pflichten und Schuldigkeit gemäß /gemelten Uns anvertrauten
Gottes-Hauses angehörigen Rechts- und Gerechtigkeit Administration
übernehmen müssen / mithin unter anderen befunden haben / daß die / von
Eingangs Erwehnten Vasallis wohlgedachten Unserm Herrn Praedecessori
geleistete Lehns-Pflichten / durch dessen Absterben erloschen / einfolglich
von denenselben mutato uti praemittitur Domino Dircecto, vermög gemeiner
Lehns-Rechten und dahiesiger Observanz / renoviert werden müssen; Wir
derowegen einen gemeinen Mann-Tag als den 15.Aprilis pro primo, den 22. pro
secundo und den 30, ejusdem pro tertio und perenptorio termino, aufVormittag
dahier zu Deutz in unserer Abteyen unterstem Saal anzubestimmen / zu
vreordnen und zu beschreiben beschlossen haben; Inmassen Wir dan denselben
hiermit dergestalten bestimmen / verordnen und bescheiden / daß wir darauff
Krafft dieser unserer gegenwärtigen Ladung alle und jede unseres
Gottes-Hauses Männer von Lehn bey einem / auß angeregten Terminis an
bestimbten Orth u erscheinen / und von unserem Herrn Preadecessoren oder
dessen Vorfahren Seeligen
Andenkens / empfangene Lehn-Stücker
mit Verlegung derer letzteren Lehn-Brieffen in Orginiali oder wenigstens in
authentisierter Abschrift / auch derer Gütheren richtiger Specification, wo
und wie dieselbe in ihren jetzigen Fuhrgeloisen und Limiten gelegen / oder
beschaffen / wiederumb von Uns nach uraltem wohlhergebrachtem Brauch unserer
löblichen Mann-Cammer und vermittelst allgemein-beschriebener Lehn-Rechten /
durch sich / oder aber dererselben genugsamb qualificirter Bevollmächtigte
zu empfangen / zu renoviren / und ihre Schuldigkeiten zu leisten /
peremtorie citirt und betagt haben wollen / sie erscheinen alsdan / oder
nicht / solle gleichwohl nach rechtlicher Ordnung nach uraltem Herkommen
unserer löblicher Mann-Cammer durch üblich zulässige Rechts-Mitteln
fortgefahren werden; Wornach sich dieselbe sambt und sonders zu richten;
Urkundt hierbey gedruckten Abbatial-Insiegels / so geschehen in Unserer
Abtey.“
Deutz, den 12.February 1739.
Coelestinus-Abt
m.pp.
G.W. Albold Lehn-Jecretarius
m. pp.
Nach den Lehnbriefen gehörte Hachmanns
Hof vom Jahre 1707 bis 1810 zur Abtei Deutz.
Es fanden folgende Belehnungen statt:
Im Jahre 1707 durch den Abt
Vitus,
1709
Michael,
1736
Michael Rüttegers
1739
Coelestinus,
1759
Heribertus,
1769
Amilianus,
1772
Amilianus,
1780
Amilianus,
1787
Godridus,
Unter dem Abt Godridus war vom Kloster
Deutz die letzte Belehnung; im Jahre 1810 erhielt Hachmanns Hof durch
Prosper Ludwig, Regierender Herzog von Arenberg, Souveräner Fürst zu
Recklinghausen, Dülmen und Meyyen, die Belehnung.
In einem Schreiben vom 08.Oktober 1736
nennt der Abt Michael Rüttegers den Johann Hachmann einen teuen Vasallus und
bestimmt, dass das Lehn auch auf dessen Söhne übertragen werden kann.
Als erster kommt der älteste, Johann
Hachmann genannt in Betracht; falls diesr ohne männliche Leibeserben von
Gott abberufen werde, sollte das Lehn Johann Bernard, und nach diesem Johann
Didrich erhalten.
Ueber die Entrichtung der zwei
gewichtigen Goldgülden wurde eine Quittung ausgestellt.
Sie lautet kurz:
Daß Johann Hachmann seinen Jahrichen
canonem für dießes Jahr mit zwei gge richtig abgestattet habe, bescheinigt
mit Eigener Hand unterschrift
Deutz, den 4.gbris 1709
P.
Nikolaus von Nydeck.
Es dürfte wohl von Interesse sein, einen
Lehnbrief hier im Wortlaut zu veröffentlichen:
Wir Heribertus durch Göttliche
Vorsehung unserer lieben Frauwen und Sti. Heriberti Münsters zu Deutz
Erwählt und bestättigter Abt p.p. Thuen Kund und bekennen hiermit für uns
und unsere Nachkömmlinge, dass wir heuth dato in gefolg unserer unterem 7.
4ten July letzthin ad renovandum erlassener general citation, im Beyseyn des
hochedelgebohrenen und Hochgelehrten Herren Joannis Stephani Sandt, beider
Rechten Doctoris, Chur Cöllnischen Hof Raths und hiesig unserer Mann-Cammer
Richters, so dann deren Wohlachtbarer Henrici Limbach Gerardi Beckmann als
Mannen vom Lehn den Ehrsamen Joannnen Hagmann mit dem so genannten Hagemanns
Hof samt allem dessen an- und Zubehör, wie solcher im Vest Recklinghausen,
Kirchspiel Gladbeck, Rentforter Bauerschaft gelegen, und Zeithero zu Lehn
getragen worden, als einen wahren Mannlehn renovnando belehnt und infeudiret
haben, wie wir dan denselben hiermit und Kraft dieses also und dergestalten
belehnen und infeudieren, dass er nach innhalt ausgeschwornen Lehnäydts uns
und unserem Gotteshaus jeder Zeit Treu und Hold seyn, das Lehn ohne unsere
ausdrückliche einwilligung nicht Versetzen, Verschleißen, alieniren, oder im
geringsten aggraviren, sondern demselben treu und fleißig Vorstehen, und so
oft als nöthig in hiesiger Mann- und Lehn-Cammer empfangen, Verstehen, wie
nicht weniger uns jährlich Termino Martini zwey gewichtige goldgülden pro
canone ohnefehlbahr zahlen, fort alles Thun und zu Lassen gebühret und
aufliegt, woran falls er Vasallus säumig befunden würde, das Lehn ipso facto
uns und unserem Gotteshaußes Gutheren zu handeln allerdings freystehen,
alles ohne Gefährde und arglist, nec non jure cujuscum salve, ur Kund
unseres hierangehengten Abbatae Inspiegels und des Lehn-Secretary
unterschrift, so geschehen auf unserer abdeylicher Mann-Cammer.
Deutz, den 22ten Augusti 1759.
extrahirt aus dem Lehn-Protocolle. Dz. 9ten Abris 1763
Pet. Kürsgen
Lehn-Secretarius.
Die Lehnbriefe sind sämtlich im Besitze
des Herrn Landwirts Johann Hachmann, sie sind gut erhalten und mit einem
Kapselsiegel versehen. Es sei noch besonders hervorgehoben, dass in all den
Lehnbriefen, die Bauerschaft nicht Rentfort, sondern Reinfort genannt wird.
Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde in
allen deutschen Staaten (Mecklenburg ausgenommen) das Lehnrecht beseitigt.
Die Vasallen wurden durch Ablösung der Lehn Eigentümer. Davon erlöst,
erwachte der Bauer zu lebhafterem Interesse für seinen Beruf. Der befreite
Bauer begann seine Felder mit Fleiß und Freude zu bearbeiten und rang sich,
entsprechend den Zeitverhältnissen, zu Fortschritten durch; jeder wird ja
gern zugeben, dass durch diese ihre Bewirtschaftung eine ganz andere
geworden ist, aber dafür liefern sie auch reicheren Ertrag.
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