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Die Erbhöfe in Gladbeck[1]

 

12. Der Erbhof Hachmann in Rentfort

von Dr. Ludwig Bette

 

 

bearbeitet

von Heinrich Wortmann 2006

 

  1. Die Geschichte des Hofes.

 

[1]Heimatzeitung  1939 Stadtarchiv Gladbeck

 

Hachmannshof in Gladbeck Rentfort

 

Zu Beginn des 11. Jahrhunderts schenkte der Erzbischof Heribert von Köln (991 – 1021) der von ihm 1003 gegründeten Benediktiner-Abtei Deutz „praedium in Gladbecke cum omnibus pertinensiis et forestibus etecclesiam cum decima“ (einen Oberhof in Gladbeck mit allem Zubehör und mit seinen Waldungen sowie die Kirche mit dem Zehnten). Dieser Oberhof lag in Gladbeck-Zweckel; er wurde Abdinghof oder Ebdinghof genannt; d. i. Abts- oder Abteihof. Diese Bezeichnung änderte sich später in Allinghof ein Name, der noch heute als Flurbezeichnung fortlebt, z.B. Hegemann, Nie, Kruse und Dume in Allinghof (an der heutigen Bülser Straße gelegen).

Zum Deutzer Abdinghof in Zweckel gehörten als Unterhöfe Hegemann, Nie, Kruse und Dume die Höfe Wolters gen. Wehling (Rheinbabenstraße 62), Jaeger (später Bergerhuß, Bottroper Straße 331); ferner Hachmann und Kleinhager in Rentfort sowie die im Dorf, und zwar in der Gegend des heutigen Timmerhofs, der Roon- und Friedrichstraße  gelegene Kotten: Aldiek (Rebbelmund), Wilms (Böckmann), Loweg (jetzt Fähringer, Lalk, Hemsat und Dume), Peter Berkenkamp (später Küper- Roonstraße) Tinnenkotten gt. Marx, Howeg, auf dem Berge – Berger (heute Rohmert), Kemmerling (Schmeken, Friedrichstraße) und Küper (Ecke Friedrich- und Roonstraße, Amtsgericht).

Seit dem 16. Jahrhundert belehnten die Aebte von Deutz mit dem Abdinghof bei Gladbeck die Besitzer des adeligen Hauses Oberfeldingen im Kirchspiel Buer (Nahe der Polsumer Grenze); es waren damals die Herren von Wevsabe oder Wevsbein. Diese verprachteten dann die Unterhöfe weiter an die Bauern. Durch Vertrag vom 04.101690 ging Haus Oberfeldingen auf die Freiherren von Vittinghoff-Schell zu Schellenberg über, die 1703 auch Haus Wittringen erwarben, und mit dem Haus Oberfeldingen übernahmen die neuen Herren von Wersabe oder Wersbein. Diese verpachteten die Unterhöfe, mit Ausnahme des Hofes Hachmann, der unmittelbar der Abtei Deutz unterstellt wurde.

 

Der Hof Hachmann war ein Mannlehen der Abtei Deutz. Wenn ein Abt gestorben war, galten die Lehns-Pflichten für erloschen und mussten erneuert werden. Der Nachfolger in der Abtswürde lud sämtliche Vasalli oder Lehnsmannen nach Deutz; dort mussten sie die von den „Herrn Praedecessoren oder dessen Vorfahren Seeligen Andenkens empfangen Lehns-Stücker mit Vorlegung derer letzterer Lehns-Brieffen im Original oder wenigstens in authentisirter Abschrift auch derer Gütheren richtiger Spezification“, also die alten Lehnsbriefe und Güterverzeichnisse vorzeigen, die vorhandenen Rückstände zahlen und den Lehnseid leisten. Dann wurden sie von neuem belehnt und empfingen den neuen Lehnsbrief. Im Archiv der Familie Hachmann befinden sich wohlerhaltene, zumeist mit Kapselsiegeln versehene Lehnsbriefe aus den Jahren 1704 (mit Hinweis auf eine Belehnung vom 06.04.1690), 1709, 1736, 1739, 1759, 1770, 1772, 1780, 1787 und 1810. Den Lehnsbrief vom 25.04.1787 stellte Abt Godridus aus. Als die Abtei Deutz 1803 aufgehoben wurde, fielen ihre Besitzungen,soweit sie im Vest Recklinghausen lagen, an den damaligen Landesherrn, den Herzog von Arenberg, in dessen Auftrage der Direktor der herzoglichen Domänenkammer, Billmann, durch Lehnbrief am 04.10.1810 Heinrich Bovermann gt. Hachmann nach alter Weise belehnt.

 

Dass sich in der Zeit von 1769 – 87 die Belehnungen fünfmal wiederholten, erklärt sich daraus daß die Ehe des 1739 belehnten Johann Hachmann mit Anna Marg. Schulte Rebbelmund kinderlos blieb, also kein Erbe vorhanden war und über die Nachfolgeschaft Zwistigkeiten entstanden. Deshalb belehnt der Abt Aemilianus 1769 einen Henrich von Ahlen mit Hachmannshof, 1770 den jüngeren Bruder des genannten Johann Hachmann, namens Bernhard, 1772 den Neffen des Johann Hachmann, Johann Theodor gen. Dierich Bovermann, den Sohn von Johann Heinrich Bovermann und Anna Maria Hachmann aus Bottrop. Da aber Joh. Th. Bovermann gt. Hachmann schon am 06.08.1780 starb und sein Sohn Joh. Heinrich erst 14 Jahre alt war, belehnte Abt Aemilianus am 30.09.1780 den Hochedlen Henrich Brewer, des kurfürstlich – kölnischen Offizialat-Gerichts Procuatoren, mit dem Hachmannshof. Nachdem des Johann Theodor Bovermann gt. Hachmann ältester Sohn Johann Heinrich großjährig geworden war, belehnte ihn Abt Godridus am 25.04.1787 mit dem Hof mit dem er dann 1810 durch die herzoglich-arenbergische Domänenkammer erneut belehnt wurde.

 

Die Deutzer Lehnbriefe hatten durchweg den gleichen feststehenden Wortlaut. Als Beispiel sei der Lehnbrief vom Jahre 1759 wiedergegeben:

„Wir Heribertus durch Göttliche Vorsehung unserer lieben Frauwen und Sti. Heriberti Münsters zu Deutz Erwählt und bestättigter Abt p.p. Thuen Kundt und bekennen hiermit für uns und unsere Nachkömblinge, daß wir heuth dato in gefolg unserer unterm 4ten Juliy letzhin ad renovandum erlassener general citation, im Beyseyn des Hochedelgebohrenen und Hochgelehrten Herren Johannis Stephani Sandt beider Rechten Doctoris, Chur Cöllnischen Hof Raths und hiesig unserer Mann-Cammer Richters sodann deren Wohlachtbarer Henrici Limbach und Gerardi Beckmann als Mannen vom Lehn – den Ehrsamen Joannem Hagmann mit dem so genannten Hagmanns Hof samt allem dessen An- und Zubehör, wie solcher im Vest Recklinghausen, Kirspels Gladbeck, Reintforter Bauerschaft gelegen und zeithere zu Lehen getragen worden,als einen wahren Mannlehen renovando belehnt und infeudiret haben, wie wir dan denselben hiermit und Kraft dieses also und innhalt ausgeschworenen Lehnaydts uns und unserem Gotteshauß jeder Zeit Treu und Hold seyn, das Lehn ohn unsere ausdrückliche einbewilligung nicht Versetzen, Verschleißen, alieniren (= verkaufen) oder im geringsten  aggraviren  (= beschweren), sondern demselben Treu und fleißig Vorstehen und so oft als nöthig in hiesiger Mann- und Lehn-Cammer empfangen, vergehen und verstehen, wie nicht weniger uns jährlich Termino Martini (11.Nov.) zwey gewichtige goldgulden pro canone (= als Zins) ohnfehlbar zahlen, forth (= ferner) alles Thuen und lassen solle, was einem getreuen Lehsträgeren zu Thuen und zu Lassen gebühret und aufliegt, woran, falls er Vasallus säumig befunden würde, das Lehn ipso facto (= ohne weiteres uns und unserem Gotteshauß als oaduc (= frei) und eröffnet heimfallen solle, und uns darmit gleich anderen unseren Gotteshaußes Gütheren zu handeln allerdings freystehet, alles ohne Gefährde und arglist, nec non jure cujuscumque salvo, urkundt unseres hierangehängten großen Abtbatial Insiegels und des Lehn-Secretariy unterschrift. So geschehen auf unserer abdeylicher Mannkammer.

Deutz den 22ten Augusti 1759, extrahirt aus dem Lehn-Protokoll.

Dz 9ten Octobris 1763.

                                                           Peter Kürsgen, Lehn_Secretarius. „

 

Hachmanns Hof hatte also damals an die Abtei Deutz jährlich 2 gewichtige Goldgulden als canon (Zins) zu entrichten, später 2 Reichsthaler 30 Stüber oder 2 Thaler 2 Sgr. 6 Pf. Außerdem waren an Pacht jährlich zu leisten: 5 Scheffel 1 1/3 Viertel Roggen. Diese Abgaben erhielt seit 1803 der Herzog von Arenberg.

Durch Vertrag vom 04.10.1854 befreite sich der Höfner Heinrich Hachmann von den Verpflichtungen, indem er dem herzoglichen Grundherrn die Ablösesumme von 198 Thalern zahlte.

An die beiden Küster der St.-Lamberti-Kirche hatte Hachmannshof als Meßkorn 1 Scheffel Buchweizen, an den Pastorat ½ Scheffel Mangkorn oder leichten Hafer zu leisten.

 

Nach dem vestischen Schatzregister vom Jahre 1584 mußte Hachmann an die landesherrliche Steuerkasse, die kurfürstliche Oberkellnerei in Horneburg, 6 ½ Reichsthaler Schatzung zahlen.

Im kurfürstlichen Lagerbuch vom Jahre 1660 heißt es:

„Henrich Hachmann, gehört Wersabein zu, gibt 1 Viertel  haber, 1 rader albus; item hat derselbe noch einen benentlich Willem aufm Kampe auf dem gude wohnend, wovon biß dahin gleichfalls nichts kommen, in contribution (an Grundsteuer) 5 Reichsthaler. 1835 lasteten auf dem Hofe an Grundsteuer jährlich 45 Thaler, 10 Silbergr., 2 Pfennige.“

In der Nähe von Hachmannshof, südwestlich, lag in alter Zeit Voßbrinkskotten der zum Hause Brabeck gehörte. Ihn hat die Familie Hachmann schon früh bekommen. Zunächst hatte sie ihn gepachtet. In einer Urkunde vom 10.06.1654 erklärt Dietrich von Brabeck, daß er mit der „Hachmannschen wegen in vorigen Kriegsjahren (30jähriger Krieg) hinderständigen Pfächten (Pächte) wegen des Voßbrinksgutes abgerechnet und alles erhalten habe“.

Durch Vertrag vom 28.03.1657 kaufen Heinrich und Anna Hachmann, Eheleute, das Voßbrinksgut, das sie bisher gepachtet hatten, von Dietrich von Brabeck. (Die Herren von Brabeck waren damals stark verschuldet.)

Die Gebäulichkeiten des Kottens sind lange verschwunden; der Grund und Boden wurde zu Hachmanns Hof geschlagen. In den Grundakten des Stadt- und Landgerichts Dorsten finden sich in einer Spezification der zu Hachmannshof gehörigen Immobilien“ 2 Nummern: Holzgrund gnt. Foßbringsstraße, 8 Morgen, 39 Ruten, 48 Fuß; Holzgrund Foßbringshof, 1 Morgen, 143 Ruten, 31 Fuß. Die Erinnerung an den untergegangenen Voßbrinkskotten wird noch heute festgehalten durch die Straßenbezeichnung „Voßbrinkstraße“.

In der obengenannten „Spezifikation“ wird unter Nr. 33 als ein zu Hachmannshof gehörendes Immobile.

 

 

Vorausgeschickt sei  die Berichtigung eines im Teil I. falsch abgedruckten Abschnitts:

Seit dem 16.Jahrhundert belehnten die Aebte von Deutz mit dem Abdinghof bei Gladbeck die Besitzer des adeligen Hauses Oberfeldingen im Kirchspiel Buer (nahe der Polsumer Grenze); es waren damals die Herren von Wersabe oder Wersabein. Diese verpachteten die Unterhöfe weiter an die Bauern. Durch Vertrag vom 04.10.1690 ging Haus Oberfeldingen an die Freiherrn von Vittinghoff-Schell zu Schellenberg in Recklinghausen über, die 1703 auch Haus Wittringen erwarben. Mit dem Haus Oberfeldingen übernahmen die neuen Herren auch die Lehnshoheit über Abdinghoff und seine Unterhöfe, mit Ausnahme des Hofes Hachmann, der unmittelbar der Abtei Deutz unterstellt wurde.

 

Zur Ergänzung von Teil I. folgendes:

  1. Der Hof Hachmann wird schon genannt in einem aus dem 13. Jahrhundert (1240) stammenden Güterverzeichnis des Stiftes Xanten; es führt alle Höfe auf die an den nach Xanten gehörigen Reichshof Dorsten Abgaben zu entrichten hatten.

Darin heißt es: „Jo averhagen 24 vat (Faß) Roggen, 2 Schillinge“.

Das Verzeichnis vom Jahre 1686 schreibt: „Hagemann, Stift Deutz gehörig, 24 vat Roggen, 2 Schillinge“. Averhagen oder Overhagen ist also der ältere Name für Hachmann.

  1. Der im Teil I. erwähnte Voßbrinkskotten gehörte ursprünglich zum Hause Beck; 1602 kam er an das Haus Brabeck. Nach einer Urkunde des Archivs Beck verkaufte Sander Droste zur Beck (die Herren von Droste hatten Haus Beck von 1486 bis 1662 inne) im Jahre 1602 das Gut Voßbrink im Kirchspiel Gladbeck an Georg von Brabeck, „weil es durch daß leidige immerwerendt (immerwährende) Kriegswesen verbrandt, verheeret und lange Jahre wüst gelegt“. (Vestische Zeitschrift VII, S. 91)

 

Die Familie Hachmann wird zum erstenmal erwähnt in einer Urkunde vom 06.Juni 1576, die im Pfarrarchiv von St. Lamberti ruht. Diese hat folgenden Wortlaut:

„Anno 15.06. den seften Juni hefft Johan Hachman, als eer lach in lyfflicher krancheit, doch guder vernunfft, myt wyllen Elizabeth syner eelichen huesfrowen (Hausfrau) vor my Valentin Welinck pastoren to Gladbeck in bywesen heren Johans van Alen vicarii und Claes Marcus, tunc vice custodis (Vizeküster) gegeven den armen twyntich daler belacht an Claeslinchoff (?) (geliehen an Claes Linchoff?) und eyn daler belacht an Johan to Quelink (geliehen an Jhann Queling) to eynen ewygen gebruck (zu ewigem Gebrauch). Synen brederen und suster die sestich daler, belacht an Jakob van der Capellen mynt der vervallen pension (für seine Brüder und seine Schwester 60 Taler, geliehen an Jakob von der Capellen, Herrn zu Wittringen, mit den verfallenen Zinsen), und my pastoren vors. Eynen goldgulden. Actum ut scripsi.

                                                                       Valentinus Welick pastor gui scripsi.“

 

Diese hohen Vermächnisse zeigen, daß der Stifter nicht unbemittelt und von edler Gesinnung war. Der vestische Schatzzettel von 1584 nennt als Inhaber des Hofes Menir Hachmans. (Die Bedeutung des Wortes Menir ist mir unbekannt, vielleicht liegt auch ein Schreibfehler vor.)

 

1654 rechnet Diedrich von Brabeck „mit der Hagmanschen wegen in vorigen Kriegsjahren hinderständigen Pfächten wegen des Voßbrinksgutes „ ab. 1657 kaufen Henrich Stenkhoff gt. Hachmann und seine Frau Anna von Diedrich von Brabeck das Voßbrinksgut.

 

Wahrscheinlich war die „Hagmannsche“ des Jahres 1654 Witwe und Henrich Stenkhoff aus Bottrop hat sie in zweiter Ehe geheiratet, er nahm dann nach altvestischem Brauch den Hofnamen Hachmann an, oder sie war eine Erbtochter, die einen Henrich Stenkhoff heiratete. Auch das vestische Lagerbuch vom Jahre 1660 nennt Heinrich Hachmann als Inhaber des Hofes. Von Heinrich und Anna Hachmann werden drei Kinder im ältesten Taufbuch von St. Lamberti erwähnt: Johann, Gertrud und Anna Maria. Gerdruth Hagmann ist am 03.07.1685 Patin bei der Taufe von Gertrud Heidtfeld, Tochter von Dirich und Anna Heidtfeld. Sie heiratet um 1693 den Johann Wieland aus Butendorf. Ihre Schwester Anna Maria Hachmann, vermählt sich um 1693 mit Johann Schulte Schweckel aus Zweckel. Im gleichen Jahre führt der Erbe, Johannes Hachmann, die Anna Schmittobraick aus Zweckel als seine Gattin heim. Es ergeben sich demnach folgende Geschlechterreihen:

 

Der Hof und die Familie Hachmann

bearbeitet

von Heinrich Wortmann 2006

 

  I.      Hachmanns Hof in Rentfort als Lehngut[1]

 

von Hauptlehrer A. Kahlmeyer

 

In hiesiger Gegend war in früheren Jahren alles Leben und Streben mit der Landwirtschaft ganz und gar verwachsen. Man fand hier kaum einen Menschen, der etwas anderes als bäuerliches Tun und Treiben gesehen und erlebt hatte; aber der Bauer war in seiner Zeit weniger sein eigener Herr, er war nur der Vasall seiner Lehnherren.

 

So war auch Hachmanns Hof, in der Bauerschaft Rentfort gelegen, ein Lehngut und gehörte zur Abtei S. Heriberti zu Deutz.

Die geistlichen Fürsten konnten nämlich ohne Unterschied von Stand und Gesellschaft rechte Lehen erhalten, während sonst nur Männer ritterlicher Abkunft die volle Lehnfähigkeit oder Ritterlehen, das allein ein rechtes Lehen (Mannlehen) war, erwerben konnten.

Die Belehnung hatte erst dann Gültigkeit, wenn der Betreffende in Person die gewöhnlichen Gelübde und den Eid geleistet hatte; auch musste bei diesem Eid angelobt werden, jährlich den Lehns-Canon zu entrichten.

Der Lehnsmann Hachmann musste jährlich zu Martini zwei Goldgülden bezahlen.

Durch das Absterben eines Abtes waren auch die Lehnspflichten erloschen.

Es wurden dann die Herren vom Lehn zu einem gemeinsamen Mann-Tag nach der Abtei zu Deutz einberufen.

So erhielt der Lehnsmann Hachmann im Jahre 1739 folgendes Einladung:

 

„Wir Coelestinus durch göttliche Vorsehung Unserer Lieber Frauen und S. Heriberti Münsters zu Deutz Erwählt und Bestätigter Abt / der Statt Unna und Abtes Hamm Archi-Diaconus, Mark-Graff / Erb-Grund- und Lehn-Herr zu Langell und Rheincassel.

L Rtbiethen Euch allen und jeden Unseren und Unseres Gottes-Hauses Lieben Vasallis, wes Standes oder Wesen dieselbe auch seyn mögen / Unseren  freundlichen Gruß; denenselben sambt und sonders hiermit zu wissen fügend / daß / nachdem auff letzthin erfolgtes Absterben des Hochwürdigen nunmehro in Gott ruhenden Herrn MICHACLLS, Zeit-Lebens dahiesigen Gottes-Hauses Wohl-Erwählt- und bestättigt gewesenen Abts /.. Wir durch ordentliche und Canonische Wahl zu fothaner vacanter Abbatiae-Dignität erwählt und bestätiget worden / und dahero Uns aufliegender Pflichten und Schuldigkeit gemäß /gemelten Uns anvertrauten Gottes-Hauses angehörigen Rechts- und Gerechtigkeit Administration übernehmen müssen / mithin unter anderen befunden haben / daß die / von Eingangs Erwehnten Vasallis wohlgedachten Unserm Herrn Praedecessori geleistete Lehns-Pflichten / durch dessen Absterben erloschen / einfolglich von denenselben mutato uti praemittitur Domino Dircecto, vermög gemeiner Lehns-Rechten und dahiesiger Observanz / renoviert werden müssen; Wir derowegen einen gemeinen Mann-Tag als den 15.Aprilis pro primo, den 22. pro secundo und den 30, ejusdem pro tertio und perenptorio termino, aufVormittag dahier zu Deutz in unserer Abteyen unterstem Saal anzubestimmen / zu vreordnen und zu beschreiben beschlossen haben; Inmassen Wir dan denselben hiermit dergestalten bestimmen / verordnen und bescheiden / daß wir darauff Krafft dieser unserer gegenwärtigen Ladung alle und jede unseres Gottes-Hauses Männer von Lehn bey einem / auß angeregten Terminis an bestimbten Orth u erscheinen / und von unserem Herrn Preadecessoren oder dessen Vorfahren Seeligen

 Andenkens / empfangene Lehn-Stücker mit Verlegung derer letzteren Lehn-Brieffen in Orginiali oder wenigstens in authentisierter Abschrift / auch derer Gütheren richtiger Specification, wo und wie dieselbe in ihren jetzigen Fuhrgeloisen und Limiten gelegen / oder beschaffen / wiederumb von Uns nach uraltem wohlhergebrachtem Brauch unserer löblichen Mann-Cammer und vermittelst allgemein-beschriebener Lehn-Rechten / durch sich / oder aber dererselben genugsamb qualificirter Bevollmächtigte zu empfangen / zu renoviren / und ihre Schuldigkeiten zu leisten / peremtorie citirt und betagt haben wollen / sie erscheinen alsdan / oder nicht / solle gleichwohl nach rechtlicher Ordnung nach uraltem Herkommen unserer löblicher Mann-Cammer durch üblich zulässige Rechts-Mitteln fortgefahren werden; Wornach sich dieselbe sambt und sonders zu richten; Urkundt hierbey gedruckten Abbatial-Insiegels / so geschehen in Unserer Abtey.“

                                   Deutz, den 12.February 1739.

Coelestinus-Abt

                        m.pp.

                                   G.W. Albold Lehn-Jecretarius

                                                           m. pp.

 

Nach den Lehnbriefen gehörte Hachmanns Hof vom Jahre 1707 bis 1810 zur Abtei Deutz.

Es fanden folgende Belehnungen statt:

 

Im Jahre          1707 durch den Abt   Vitus,

1709                                                       Michael,

1736                                                       Michael Rüttegers

1739                                                       Coelestinus,

1759                                                       Heribertus,

1769                                                       Amilianus,

1772                                                       Amilianus,

1780                                                       Amilianus,

1787                                                       Godridus,

 

Unter dem Abt Godridus war vom Kloster Deutz die letzte Belehnung; im Jahre 1810 erhielt Hachmanns Hof durch Prosper Ludwig, Regierender Herzog von Arenberg, Souveräner Fürst zu Recklinghausen, Dülmen und Meyyen, die Belehnung.

 

In einem Schreiben vom 08.Oktober 1736 nennt der Abt Michael Rüttegers den Johann Hachmann einen teuen Vasallus und bestimmt, dass das Lehn auch auf dessen Söhne übertragen werden kann.

Als erster kommt der älteste, Johann Hachmann genannt in Betracht; falls diesr ohne männliche Leibeserben von Gott abberufen werde, sollte das Lehn Johann Bernard, und nach diesem Johann Didrich erhalten.

 

Ueber die Entrichtung der zwei gewichtigen Goldgülden wurde eine Quittung ausgestellt.

Sie lautet kurz:

Daß Johann Hachmann seinen Jahrichen canonem für dießes Jahr mit zwei gge richtig abgestattet habe, bescheinigt mit Eigener Hand unterschrift

            Deutz, den 4.gbris 1709

                                   P. Nikolaus von Nydeck.

 

 

Es dürfte wohl von Interesse sein, einen Lehnbrief hier im Wortlaut zu veröffentlichen:

 

Wir Heribertus durch Göttliche Vorsehung unserer lieben Frauwen und Sti. Heriberti Münsters zu Deutz Erwählt und bestättigter Abt p.p. Thuen Kund und bekennen hiermit für uns und unsere Nachkömmlinge, dass wir heuth dato in gefolg unserer unterem 7.  4ten July letzthin ad renovandum erlassener general citation, im Beyseyn des hochedelgebohrenen und Hochgelehrten Herren Joannis Stephani Sandt, beider Rechten Doctoris, Chur Cöllnischen Hof Raths und hiesig unserer Mann-Cammer Richters, so dann deren Wohlachtbarer Henrici Limbach Gerardi Beckmann als Mannen vom Lehn den Ehrsamen Joannnen Hagmann mit dem so genannten Hagemanns Hof samt allem dessen an- und Zubehör, wie solcher im Vest Recklinghausen, Kirchspiel Gladbeck, Rentforter Bauerschaft gelegen, und Zeithero zu Lehn getragen worden, als einen wahren Mannlehn renovnando belehnt und infeudiret haben, wie wir dan denselben hiermit und Kraft dieses also und dergestalten belehnen und infeudieren, dass er nach innhalt ausgeschwornen Lehnäydts uns und unserem Gotteshaus jeder Zeit Treu und Hold seyn, das Lehn ohne unsere ausdrückliche einwilligung nicht Versetzen, Verschleißen, alieniren, oder im geringsten aggraviren, sondern demselben treu und fleißig Vorstehen, und so oft als nöthig in hiesiger Mann- und Lehn-Cammer empfangen, Verstehen, wie nicht weniger uns jährlich Termino Martini zwey gewichtige goldgülden pro canone ohnefehlbahr zahlen, fort alles Thun und zu Lassen gebühret und aufliegt, woran falls er Vasallus säumig befunden würde, das Lehn ipso facto uns und unserem Gotteshaußes Gutheren zu handeln allerdings freystehen, alles ohne Gefährde und arglist, nec non jure cujuscum salve, ur Kund unseres hierangehengten Abbatae Inspiegels und des Lehn-Secretary unterschrift, so geschehen auf unserer abdeylicher Mann-Cammer.

 

Deutz, den 22ten Augusti 1759. extrahirt aus dem Lehn-Protocolle. Dz. 9ten Abris 1763

 

                        Pet. Kürsgen Lehn-Secretarius.

 

Die Lehnbriefe sind sämtlich im Besitze des Herrn Landwirts Johann Hachmann, sie sind gut erhalten und mit einem Kapselsiegel versehen. Es sei noch besonders hervorgehoben, dass in all den Lehnbriefen, die Bauerschaft nicht Rentfort, sondern Reinfort genannt wird.

Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurde in allen deutschen Staaten (Mecklenburg ausgenommen) das Lehnrecht beseitigt. Die Vasallen wurden durch Ablösung der Lehn Eigentümer. Davon erlöst, erwachte der Bauer zu lebhafterem Interesse für seinen Beruf. Der befreite Bauer begann seine Felder mit Fleiß und Freude zu bearbeiten und rang sich, entsprechend den Zeitverhältnissen, zu Fortschritten durch; jeder wird ja gern zugeben, dass durch diese ihre Bewirtschaftung eine ganz andere geworden ist, aber dafür liefern sie auch reicheren Ertrag.

 


 

[1] Gladbecker Blätter Nr. 10 1913 Seite 47-48

 

 

 

 

 

  Zur Geschichte der Familie.

 

1240

Der Hof Hachmann wird schon genannt in einem aus dem 13. Jahrhundert (1240) stammenden Güterverzeichnis des Stiftes Xanten; es führt alle Höfe auf die an den nach Xanten gehörigen Reichshof Dorsten Abgaben zu entrichten hatten.

Darin heißt es: „Jo averhagen 24 vat (Faß) Roggen, 2 Schillinge“.

Das Verzeichnis vom Jahre 1686 schreibt: „Hagemann, Stift Deutz gehörig, 24 vat Roggen, 2 Schillinge“. Averhagen oder Overhagen ist also der ältere Name für Hachmann.

 

1576

Die Familie Hachmann wird zum erstenmal erwähnt in einer Urkunde vom 06.Juni 1576, die im Pfarrarchiv von St. Lamberti

1584

Der vestische Schatzzettel von 1584 nennt als Inhaber des Hofes Menir Hachmans.

1660

Hinrich Hachtman ; ihn nennt auch das kurfürstliche Lagerbuch als Inhaber des Hofes.

 

 

Von Johann Hachmann an lassen sich die einzelnen Geschlechterreihen der Familie verfolgen.

Es folgt die Genealogie der Familie Hachmann, hier nicht wiedergegeben. 

"siehe Nachfahren des Johann Hachmann"